HILFE & SUPPORT

Rechnung & Erstattung

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Kosten für die Plagiatsprüfung oder den KI-Scan steuerlich absetzen?

Ja. Alle wissenschaftlichen Korrekturdienste von 1a-Studi – einschließlich Plagiatsprüfung, KI-Erkennung, Lektorat oder Coaching – sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Sie gelten als Bildungsleistung.


Gilt das auch für Bachelor- und Masterarbeiten?

Ja. Ob Bachelor- oder Masterstudium: Du kannst die Kosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend machen – je nach deinem individuellen Ausbildungsweg.


Warum erkennt das Finanzamt 1a-Studi als Bildungsanbieter an?

Die 1a-Studi GmbH ist ein eingetragenes Bildungsunternehmen für wissenschaftliche Dienstleistungen und Erwachsenenbildung. Das ist für das Finanzamt eindeutig nachvollziehbar.


Bekomme ich eine Rechnung zur Einreichung?

Ja. Du erhältst nach dem Kauf eine offizielle Rechnung mit allen notwendigen Angaben zur Vorlage beim Finanzamt, Arbeitgeber oder zur privaten Abrechnung.


Gibt es eine Anleitung zur Erstattung?

Ja. Du kannst eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur steuerlichen Geltendmachung der Kosten als PDF auf der Website herunterladen.

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